MedConcept erhält behördliches GDP-Zertifikat

Im Jahr 2007 erhielt MedConcept die behördliche Zulassung gem. § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln.

Nach EU-weiter Harmonisierung arzneimittelrechtlicher Vorgaben und Normen stellet die Good Distribution Practice (GDP) – zu Deutsch Gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln die wesentliche Rechtsgrundlage für den Arzneimittelgroßhandel dar. Sie dienen dazu, die Qualität, Sicherheit und Unversehrtheit von Arzneimitteln über die gesamte Lieferkette hinweg zu gewährleisten.

Die Überwachungsbehörden der Länder sind für die Inspektion und Zertifizierung verantwortlich.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Rheinland-Pfalz) erteilte MedConcept im März 2026 das GDP-Zertifikat zum Großhandel mit Arzneimitteln.