MedConcept GmbH - das Unternehmen: Seit über 20 Jahren kompetenter Partner unserer Kunden

 

Mit Dankbarkeit und Stolz blicken wir auf unsere über 20-jährige Unternehmensentwicklung zurück.

Wir beraten, betreuen und beliefern heute über 500 Stammkunden aus dem ambulanten medizinischen Bereich, aber auch Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Hilfsorganisationen und Rettungsdienste sowie Industrieunternehmen, Behörden und Fachkliniken. 

Die anfänglich primäre Fachhandelstätigkeit mit Verbrauchsartikeln erweiterte sich kontinuierlich. 

Zwischenzeitlich stellen Beratung, Vertrieb, Service und Wartung medizintechnischer Geräte und Systeme eine wesentliche Kernkompetenz unseres Unternehmens dar.

Aber auch die Beratung und flankierende Unterstützung im Rahmen von Praxis-Neugründungen,
Erweiterungen oder Umstrukturierungen nimmt einen zunehmend größeren Stellenwert ein.

Unserer Philosophie der Gründungsjahre sind wir hierbei stets treu geblieben: 

Nur eine fachkompetente, persönliche, individuelle Beratung und Betreuung unserer Kunden vor Ort kann Grundlage einer vertrauensvollen, langfristigen Zusammenarbeit sein.

 

Erweiterung unseres Dienstleistungsangebotes

Neben messtechnischen Kontrollen (MTK) und sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) bieten wir  auch die Durchführung der Prüfungen aller elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 an.

Die Betriebssicherheitsverordnung stellt die Rechtsgrundlage für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel dar. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband aller Berufsgenossenschaften (BG) regelt in ihren Unfallverhütungsvorschriften, welche Vorkehrungen der Unternehmer treffen muss, um ein sicheres Arbeiten der Angestellten zu gewährleisten.

Die DGUV V3 beschäftigt sich mit elektrischen Betriebsmitteln, kurzum allen strombetriebenen Geräten, die über einen Stecker verfügen.

Allgemeine DGUV V3 Prüffristen und Prüfumfänge für die gängigsten Betriebsmittel werden von der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 1201 empfohlen. Demnach gilt, dass ortsveränderliche Betriebsmittel wie zum Beispiel PC-Monitore oder Kaffeemaschinen mindestens alle 2 Jahre zu prüfen sind.